Absenderfreistempel

Bei einem Absenderfreistempel handelt es sich um einen Stempel, welcher ausschließlich von autorisierten Stellen verwendet werden darf. Hierzu gehören unter anderem die Filialen der Post. Neben den Filialen der Post dürfen auch private Unternehmen einen Absenderfreistempel verwenden. Mittels eines Absenderfreistempels kann die Barfreimachung von Postsendungen kenntlich gemacht werden. Bei der Barfreimachung handelt es sich um eine besondere Form des Portos. Anders als bei einer herkömmlichen Barfreimachung werden die jeweiligen Postsendungen jedoch nicht mit einer Briefmarke versehen. Ein Absenderfreistempel kommt unter anderem dann zum Einsatz, wenn die Nachfrage nach Briefmarken die vorhandenen Bestände übersteigt. Darüber hinaus kann ein Absenderfreistempel immer dann verwendet werden, wenn die jeweilige Postsendung nicht genügend Platz zur Verfügung stellt, um Briefmarken aufzukleben.

Beschleunigte Arbeitsabläufe durch Absenderfreistempel

Ein Absenderfreistempel ersetzt im Rahmen der Anwendung jedoch nicht nur eine herkömmliche Briefmarke. Je nach verwendetem Modell kann ein Absenderfreistempel die Adresse des Versenders beinhalten. Des Weiteren werden Absenderfreistempel oftmals genutzt, um mittels einer integrierten Werbebotschaft Aufmerksamkeit für das eigene Unternehmen zu erregen. Wer einen Absenderfreistempel verwenden möchte, sollte jedoch eine wesentliche Tatsache nicht vernachlässigen. Da ein Absenderfreistempel grundsätzlich keine Angaben in Bezug auf das Datum der Abstempelung macht, können eventuell notwendige Nachweise nicht erbracht werden. Nicht selten wird ein einfacher Holzstempel als Absenderfreistempel verwendet.