Gutachterstempel

Natürlich nutzen Gutachter für ihre Büroarbeit verschiedene Stempel, beispielsweise Adress- und Datumstempel. Damit die Gutachten aber anerkannt werden, müssen sie neben der eigenhändigen Originalunterschrift auch den zugelassenen Abdruck eines Gutachterstempels enthalten. Wie dieser aufgebaut ist, welche Informationen er enthält und warum er nicht selbst designt werden darf, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Einige Gutachterstempel sind als Geschmacksmuster registriert

Gutachter sollten einem Fachverband angehören. Zu diesen zählen beispielsweise der Bundesverband deutscher Sachverständiger des Handwerks (BDSH) e. V. sowie der Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband (DGSV) e. V. Diese geben an ihre Mitglieder spezielle Gutachterstempel heraus, die unter anderem die Verbandsbezeichnung tragen. Der DGSV hat seine Stempelvorlage sogar als Geschmacksmuster der Bundesrepublik Deutschland eintragen lassen. Zu den weiteren Sachverständigen Organisationen zählen beispielsweise:

Sämtliche hier vorgestellten Dachverbände haben eigene Stempelabdrucke entworfen, die dann auch von den Mitgliedern des Verbandes, die die verbandsinterne Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, genutzt werden kann.

Welche Informationen enthält ein Gutachterstempel?

Zuerst einmal ist natürlich der vollständige Name des Gutachters, unter Umständen aber auch dessen Fachbereich aufgeführt. Zudem findet sich auf dem Stempelabdruck auch das Logo des jeweiligen Berufsverbandes. Generell sollte darauf geachtet werden, dass der beauftragte Gutachter eine Sachverständigenausbildung absolviert hat und – wenn möglich – auch vor Gericht zugelassen ist. Gerade bei der Wertermittlung von Grundstücken – beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anstehenden Verkäufen – ist dies von großem Vorteil.

Auf dem Stempelabdruck selbst sind in der Regel folgende Angaben zu finden:

  • Logo des Verbandes,
  • Vor- und Zuname sowie vollständiger Titel des Gutachters,
  • Fachbezeichnung (beispielsweise Sachverständiger für Betriebliche Altersvorsorge) und
  • Mitgliedsnummer (inklusive eventuelle Länderkennzeichnung).

Je nach Verband weisen die Stempel eine runde oder ovale Form auf. Die Größe des DGSV-Stempels liegt beispielsweise bei etwa 6 x 4 Zentimetern.

Wissenswertes

Ein Gutachten ist nur dann gültig, wenn es eine Originalunterschrift des Gutachters und – bei dessen Mitgliedschaft in einem Fachverband – auch den Stempelabdruck des Verbandes enthält. Der DGSV hat seinen Gutachterstempel aus Sicherheitsgründen in das Geschmacksmuster der BRD eintragen lassen. Dadurch ist gewährleistet, dass sämtliche Mitglieder des Verbandes das gleiche Stempeldesign nutzen können und Fälschungen nahezu unmöglich sind. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier in diesem "Gutachter werden - Artikel" auf modal.de. Sollten Sie eine Gutachten beauftragen wollen, so empfehlen wir Ihnen die Gutachtersuchmaschine www.gusuma.de. Hier werden Ihnen zahlreiche Gutachter in verschiedenen PLZ-Bereichen mit Profilen vorgestellt.

Eigentum des Verbandes

Die Stempel werden gegen Übernahme der Kosten zur Verfügung gestellt, verbleiben aber im Eigentum des jeweiligen Verbandes. Wird die Gutachtertätigkeit nicht mehr ausgeführt, muss der Sachverständigenstempel an den Verband zurückgegeben werden. Generell ist darauf zu achten, dass der dieser nicht von Unbefugten genutzt werden kann.

Gern gesehen als klassischer Holzstempel

Obwohl Gutachterstempel auch als Selbstfärbe- oder Stativstempel hergestellt werden können, entscheiden sich die meisten Berufsverbände für die klassischen Holzstempel. Diese Stempelmodelle zeugen in der Regel von einer höheren Wertigkeit, zugleich aber auch von jahrelanger Erfahrung des Verbandsmitgliedes. Eine Auswahl von Holzstempeln finden Sie hier.

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Der Gutachterstempel als Sachkundenachweis

In Kombination mit dem Verbandsausweis, der beispielsweise bei Behörden, Institutionen, aber auch bei beauftragenden Unternehmen respektive Privatpersonen vorgelegt werden sollte, dient der Stempel zudem als Sachkundenachweis. Der Verbandsausweis besitzt in der Regel eine einjährige Gültigkeit. Durch die Teilnahme an Schulungen des Verbandes ist sichergestellt, dass sich das Mitglied immer auf dem neuesten Kenntnisstand befindet, was natürlich auch in die Qualität und Aussagefähigkeit der Gutachten einfließt. Werden spätere Prüfungen nicht bestanden, erlischt unter Umständen die Mitgliedschaft im Verband und der Stempel muss zurückgegeben werden.

Fazit:

Natürlich wird jeder Gutachter noch weitere Stempel benutzen. So kann er beispielsweise eigene Adress- oder Firmenstempel anfertigen lassen. Das Logo des Berufsverbandes darf hingegen nur auf dem vom Verband selbst herausgegebenen Stempel zu finden sein.