Schnell beantwortet: Für Erwachsene ab 18 Jahren genügt in der Regel ein Stempel pro Kalenderjahr im Zahnbonusheft. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren sind es normalerweise zwei Einträge pro Jahr, also einer pro Halbjahr. Das ist wichtig, weil ein lückenlos geführtes Bonusheft den Festzuschuss für Zahnersatz erhöht.
Wofür ist das Zahnbonusheft überhaupt wichtig?
Das Bonusheft dient als Nachweis dafür, dass gesetzlich Versicherte regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Wer diese Vorsorge lückenlos dokumentieren lässt, erhält bei notwendigem Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der Krankenkasse. Nach den aktuellen Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung steigt der Zuschuss bei fünf Jahren lückenloser Vorsorge von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.
Wie viele Stempel brauchen Erwachsene pro Jahr?
Ab dem 18. Lebensjahr ist in der Regel ein Eintrag pro Kalenderjahr ausreichend. Auch wenn in einem Jahr mehrere Zahnarzttermine stattfinden, zählt für das Bonusheft normalerweise die jährliche Vorsorgeuntersuchung. Wichtig ist also nicht die Anzahl aller Behandlungen, sondern der dokumentierte Vorsorgetermin.
Wie viele Stempel brauchen Kinder und Jugendliche?
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren sind laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr vorgesehen, also jeweils eine pro Halbjahr. Ab dem 12. Lebensjahr werden diese Untersuchungen in das Bonusheft eingetragen. Deshalb kommen für Jugendliche im Bonusheft in der Regel zwei Stempel pro Jahr zusammen.
Seit wann gibt es das Bonusheft auch digital?
Das klassische Papierheft ist weiterhin üblich, es gibt aber auch ein elektronisches Zahnbonusheft. Die KZBV weist darauf hin, dass das eZahnbonusheft seit dem 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte sein kann. Die Einträge sind dort inhaltlich gleichwertig zum papiergebundenen Bonusheft.
Was passiert, wenn ein Jahr fehlt?
Fehlt ein notwendiger Eintrag, ist die lückenlose Vorsorgedokumentation unterbrochen. Dann beginnt der relevante Zeitraum für den erhöhten Zuschuss im Regelfall wieder neu zu laufen. Genau deshalb ist es wichtig, jeden Vorsorgetermin direkt bestätigen zu lassen – klassisch mit Unterschrift und Praxisstempel oder digital in der ePA.
Wer trägt den Stempel ein?
Die Bestätigung erfolgt in der Zahnarztpraxis, meist durch die behandelnde Zahnärztin, den Zahnarzt oder das Praxisteam. Verwendet wird dafür typischerweise ein Praxis- oder Arztstempel mit den Praxisdaten, ergänzt um Datum und Unterschrift.
Was Sie beachten sollten
- Erwachsene: meist 1 Eintrag pro Jahr
- Jugendliche von 12 bis 18 Jahren: in der Regel 2 Einträge pro Jahr
- Lücken vermeiden: fehlende Jahre können den Bonusanspruch mindern
- Auch digital möglich: das Bonusheft kann in der ePA geführt werden
Fazit
Wie viele Stempel pro Jahr ins Zahnarzt-Bonusheft gehören, hängt vom Alter ab: Erwachsene brauchen normalerweise einen Eintrag jährlich, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren meist zwei pro Jahr. Wer die Vorsorge regelmäßig und lückenlos dokumentieren lässt, verbessert seinen Anspruch auf einen höheren Festzuschuss beim Zahnersatz.