Begriff
Das Bundessiegel ist das einheitlich gestaltete Dienstsiegel der Bundesrepublik Deutschland. Es dient als amtliches Kennzeichen von Organen und Behörden des Bundes. Mit ihm werden Urkunden, Bescheide oder andere Schriftstücke sichtbar als amtliche Dokumente des Bundes gekennzeichnet.
Synonyme
Dienstsiegel des Bundes, Bundesdienstsiegel, Amtssiegel des Bundes
Aufbau und Gestaltung
Das Bundessiegel ist als Rundsiegel ausgeführt. Im Zentrum steht der Bundesadler. Um ihn herum verläuft ein Rand mit umlaufender Beschriftung.
Beim sogenannten kleinen Bundessiegel wird im Rundsatz die Bezeichnung der jeweils führenden Bundesbehörde angegeben. Beim großen Bundessiegel steht der Adler ohne Umschrift im Mittelpunkt, häufig umgeben von einem Lorbeerkranz. Die Gestaltung ist verbindlich geregelt, damit das Erscheinungsbild überall gleich bleibt.
Größe und Schriftausführung folgen festgelegten Vorgaben. Üblich sind Durchmesser von etwa drei bis vier Zentimetern. Die Umschrift wird in Großbuchstaben gestaltet, damit sie gut lesbar bleibt.
Großes und kleines Bundessiegel
In der Praxis wird zwischen großem und kleinem Bundessiegel unterschieden.
Großes Bundessiegel
Das große Bundessiegel wird von Verfassungsorganen und bestimmten obersten Bundesbehörden verwendet. Es kommt vor allem bei Urkunden mit besonders hohem Rang zum Einsatz. Beispiele sind Verleihungsurkunden oder Dokumente mit repräsentativem Charakter.
Kleines Bundessiegel
Das kleine Bundessiegel ist das Amtssiegel der Bundesbehörden. In der Umschrift steht die Bezeichnung der jeweiligen Behörde, etwa eines Ministeriums oder einer Bundesoberbehörde. Es wird im täglichen Verwaltungsbetrieb genutzt, beispielsweise zur Beglaubigung von Abschriften oder für Bescheide.
Verwendung in der Praxis
Das Bundessiegel bestätigt die Echtheit eines Dokuments. Es zeigt, dass das Schriftstück von einer befugten Stelle erstellt oder freigegeben wurde.
Typische Anwendungen sind
- Beglaubigung von Urkunden und Abschriften
- Kennzeichnung von Bescheiden, Verfügungen, Bescheinigungen
- Unterzeichnung von Verträgen im Verantwortungsbereich des Bundes
- Verschluss von Umschlägen, wenn deren Unversehrtheit nachweisbar sein soll
In vielen Fällen entfaltet ein Dokument erst mit Unterschrift und Bundessiegel seine volle Beweiskraft. Das Siegel ersetzt die Unterschrift nicht, es ergänzt sie.
Rechtliche Grundlagen und Schutz
Gestaltung und Gebrauch des Bundessiegels sind rechtlich geregelt. Nur bestimmte Bundesorgane und Bundesbehörden dürfen dieses Siegel führen. Die Zuständigkeiten, der genaue Aufbau sowie die Art der Nutzung werden durch entsprechende Vorschriften festgelegt.
Die Herstellung von Siegelstempeln mit Bundessiegel ist nur nachweislich berechtigten Stellen erlaubt. Zudem gelten besondere Anforderungen an Aufbewahrung und Sicherung. Das Siegel darf nur von befugten Personen genutzt werden. Bei Verlust sind definierte Meldeschritte vorgesehen, damit ein Missbrauch ausgeschlossen wird.
Der Missbrauch eines Bundessiegels oder die Nachahmung ohne Berechtigung kann strafrechtliche Folgen haben. Daher achten Behörden auf eine sorgfältige Verwaltung ihrer Siegel.
Ausführungen und Herstellung
Das Bundessiegel wird in verschiedenen technischen Ausführungen eingesetzt.
Farbdrucksiegel
Im Alltag kommt häufig ein klassischer Rundstempel zum Einsatz. Der Stempelkörper besteht zum Beispiel aus einem robusten Holzstempel oder einem Automatikstempel. Die Stempelplatte wird mit dem Bundessiegel graviert oder geprägt. Als Abdruckmittel dient Stempelfarbe, bei Automatiksystemen ein eingebautes Kissen.
Prägesiegel
Für besonders hochwertige oder repräsentative Urkunden wird das Bundessiegel auch als Prägesiegel verwendet. Die Prägung erfolgt mit einem passenden Prägestempel | Prägezangen. Hier entsteht ein blind geprägtes Relief, das ohne Farbe auskommt, jedoch gut fühlbar bleibt.
Siegelstempel mit Petschaft
In einzelnen Fällen wird das Siegelbild zudem mit einem Siegelstempel in Siegellack oder Wachs übertragen. Die dazugehörige Tradition wird im Lexikonbegriff Petschaft näher erklärt.
Hersteller fertigen solche Siegelstempel ausschließlich nach amtlichen Vorgaben und nur für nachweislich berechtigte Stellen. Schriftart, Adlerdarstellung und Durchmesser werden dabei nicht frei gewählt, sondern orientieren sich an den rechtlichen Vorgaben für Dienstsiegel.
Aufbewahrung und Umgang in der Behörde
In Behörden unterliegt das Bundessiegel besonderen Sicherheitsanforderungen.
Übliche Grundsätze:
- Aufbewahrung in verschlossenen Schränken oder Tresoren
- Dokumentation der Siegelführer und ihrer Vertretungen
- klare Regelungen, wann das Siegel verwendet werden darf
- sorgfältige Kontrolle, um einen Missbrauch auszuschließen
Die Verantwortung für das Bundessiegel liegt in der Regel bei einer bestimmten Funktion oder Stelle, etwa der Behördenleitung oder einem definierten Siegelverwalter.
Abgrenzung zu anderen Siegeln und Stempeln
Das Bundessiegel ist nur für Organe und Behörden des Bundes bestimmt. Es unterscheidet sich damit von Landessiegeln, Gemeindesiegeln oder anderen Dienstsiegeln, die für Länder, Kommunen oder Körperschaften gelten.
Im Stempelbereich gehört das Bundessiegel in die Gruppe der amtlichen Siegel, die in der Verwaltung eingesetzt werden. Allgemeine Behördenstempel sind zwar ebenfalls amtliche Stempel, sie müssen jedoch nicht zwingend das Bundessiegel zeigen.
Im Unterschied zu einem klassischen Textstempel mit Anschrift oder Funktionsbezeichnung steht beim Bundessiegel das hoheitliche Staatssymbol im Vordergrund. Es signalisiert die besondere Stellung des ausstellenden Organs.
Siehe auch
Dienstsiegel, Behördenstempel, Prägestempel | Prägezangen, Holzstempel, Petschaft
Aufbau
Kennzeichen des großen Bundessiegels sind der Bundesadler (Gefieder, sieben Schwingen), umgeben von einem Lorbeerkranz, aber ohne Schriftzug. Hingegen steht auf dem kleinen Bundessiegel die Behörde, zu der das Siegel gehört. Dieser Schriftzug umgibt den Bundesadler. Bei allen Dienstsiegeln sind bestimmte Vorschriften zu beachten. So muss etwa die Umschrift auf dem kleinen Bundessiegel als Majuskel (Großbuchstaben) in der Schriftart Antiqua ausgefertigt sein. Die Siegel müssen mindestens 3 und maximal 4 Zentimeter Durchmesser aufweisen. Zudem gibt es bei den Dienstsiegeln Ausführungen als Prägesiegel, aber auch Farbdrucksiegel sind gebräuchlich.
Der Stempelkörper des Dienstsiegels besteht aus Holz, die Stempelplatte in der Regel aus Gummi.
Vorteile
Die Vorteile des großen und kleinen Bundessiegels liegen in ihrer Einheitlichkeit. So lässt sich zum Beispiel das kleine Siegel jeweils der entsprechenden Behörde zuordnen. Außerdem sind die Siegel lange haltbar. Sie verleihen einem Dokument eine besondere Wichtigkeit. Ein von einer Bundesbehörde gekennzeichnetes Schriftstück, Vertrag oder Ähnliches bekommt durch das Bundessiegel einen besonderen Wert. Weiterhin dienen die Siegel auch dem Datenschutz. Mit einem Siegel verschlossene Umschläge dürfen nicht aufgebrochen werden. Dadurch, dass nur bestimmte Firmen berechtigt sind, Bundessiegel herzustellen, sind sie nahezu fälschungssicher. Die Herstellerfirmen garantieren eine gleichbleibende Qualität der Bundessiegel.
Nachteile
Der Verlust eines Bundessiegels kann dazu führen, dass es in die Hände von Unbefugten gelangt. Nur bestimmte Einrichtung sind zur Führung des Dienstsiegels berechtigt. Die Herstellung der Bundessiegel obliegt nur bestimmten Firmen. Das Genehmigungsverfahren für die Produktion des Dienstsiegels kann dauern, dass Prozedere ist relativ aufwendig. Nur eine einzige Behörde darf diese Genehmigungen erteilen, das ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Bundessiegel - Nutzungsmöglichkeiten
Das große Bundessiegel dürfen Bundesbehörden verwenden, das heißt z. B. Bundesgerichte, einige Verfassungsorgane sowie die höchsten Organe der Deutschen Bundesbank. Ebenfalls wird das Bundessiegel
- Vom Bundeskanzler,
- Dem Bundespräsidenten,
- Dem Bundestagspräsidenten,
- Dem Präsidenten des Bundesrates,
- Dem Bundesverfassungsgericht und
- Dem Obersten Bundesgericht genutzt.
Ebenso setzen die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie die obersten Gerichtshöfe des Bundes das große Bundessiegel als Dienstzeichen ein. Weitere Nutzer des Dienstsiegels sind der Präsident sowie der Vorstand der Deutschen Bundesbank.
Für diese Anlässe werden große Bundessiegel (Prägesiegel) eingesetzt:
- Feierliche Beurkundungen,
- Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen,
- Bei Bestallungen und Ernennungen,
- Bei Ausfertigung von Gerichtsbeschlüssen und -urteilen (durch die Judikative),
- Bei Ratifikationsurkunden zu völkerrechtlichen Verträgen,
- Auf Verleihungsurkunden bei vom Bundespräsidenten verliehenen Orden und Ehrenzeichen sowie
- Auf Entlassungsurkunden von Bundesministern.
Das kleine Bundessiegel wird in verschiedenen Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts verwendet. Diese Nutzer des Siegels sind im Abdruck ersichtlich, da der Name der Behörde bzw. Körperschaft umlaufend auf dem Bundessiegel aufgebracht wird. Der Schriftzug umgibt den Bundesadler. Auch hierfür müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Synonyme
Rundstempel, Dienstsiegel, Stempelsiegel, Siegel, Bundessiegel